Ehrung eines Ehe- oder Altersjubiläums beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Adamsdorf

Die kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden können die Ehrung eines Ehe- und Altersjubiläums durch der/die Ministerpräsident/in beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Neustrelitz-Land
Zentrale Dienste

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz, Residenzstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03981 45750
Fax: 03981 457512

Mitarbeiter

Herr Thomas Jahn
Telefon: 03981 457519
Fax: 03981 457512
Frau Anja Ewert
Telefon: 03981 457519
Fax: 03981 457512
Position: Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita
Funktion: Sachbearbeiter/in Kita, Schule, Wohngeld, Sportstätten
Frau Sandra Rupaner
Telefon: 03981 457534
Fax: 03981 457512
Position: Personalangelegenheiten; Sachbearbeiterin Umsatzsteuer
Funktion: Sachbearbeiterin Personalangelegenheiten
Frau Andrea Kohlmeyer
Telefon: 03981 457540
Fax: 03981 457512
Position: Sekretariat, Sitzungsdienst
Funktion: Sachbearbeiterin Sitzungsmanagement/zentrale Gremien
Frau Gabriela Krüger
Telefon: 03981 457520
Fax: 03981 457512
Position: Fachbereichsleiterin
Funktion: Sachbearbeiter IT-Management /Datenschutz-und Sicherheitsbeauftragter
Frau Julia Braun
Telefon: 03981 457535
Fax: 03981 457512
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt
Funktion: Sachbearbeiter Wahlen/Allgemeine Kommunalaufsicht; Sachbearbeiter/in Standesamt / Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

  • Di  09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
  • Do 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr
  • Fr  09.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Ehejubiläum: Wiederkehr des 50., 60., 70., 75. Hochzeitstages
  • Altersjubiläum: Erreichen des 90., 95., 100. Lebensjahres sowie danach jedes weitere Lebensjahr

Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Kosten.

Die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und amtsfreien Gemeinden stellen bevorstehende Jubiläen rechtzeitig fest (bei Altersjubiläen anhand des Melderegisters; bei Ehejubiläen anhand der Angaben zum Personenstand aufgrund standesamtlicher Bestätigungen). Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ehrung vorliegen.

Die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und amtsfreien Gemeinden beantragen anschließend die Ehrung eines Ehe- und Altersjubiläums beim Landesamt für innere Verwaltung.

Die Glückwunschurkunden und gegebenenfalls die Geldgeschenke werden den Jubilaren regelmäßig in deren Wohnung am Ehrentag durch die Landrätin oder den Landrat oder die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister oder durch deren Beauftragte persönlich überreicht. Glückwunschurkunden und Geldgeschenke werden den Landräten und Oberbürgermeistern zugeleitet.

Im Namen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine Glückwunschkarte der Ministerpräsidentin in den Gemeinden mit ständigem Hauptwohnsitz gemeldete

  • Ehepaare zur 50., 60., 70., 75. Wiederkehr ihres Hochzeitstages, sofern die Ehe bis zum jeweils anstehenden Ehejubiläum ununterbrochen bestand. Bei einem am Jubiläumstag anhängigen Scheidungsverfahren wird die Voraussetzung nicht erfüllt.
  • Altersjubilare mit Vollendung des 90., 95., 100. und danach jedes weiteren Lebensjahres.

Bei einem 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum und mit Vollendung des 100. Lebensjahres und danach jeden weiteren Lebensjahres wird neben der Glückwunschurkunde ein Geldgeschenk in Höhe von EUR 50,00 überreicht.