Fundtier anzeigen und unterbringen lassen

Ausgewähltes Gebiet: Torgelow-Ferdinandshof

Ausgesetzte und freilaufende Tiere gelten als Fundsache und müssen dem Besitzer, dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde angezeigt werden. Mit der Abgabe des Fundtieres im zuständigen Tierheim gilt die Anzeigepflicht als erfüllt.

Ihre zuständige Stelle

Amt Torgelow-Ferdinandshof - Bürgeramt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Bahnhofstraße 2
17358 Torgelow, Stadt

Postanschrift

Postfach1151
17351 Torgelow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3976 252-0
Fax: +49 3976 202202

Mitarbeiter

Frau Ines Lindner
Telefon: +49 3976 252-144
Fax: +49 3976 202202
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Verkehr, Allgemeine Gefahrenabwehr</p>

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
Aufzug vorhanden: Keine Angabe

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

grundsätzlich gebührenfrei

Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen (Notruf 110).

Wenn Sie ein hilfsbedürftiges Wildtier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Einsatzleitstellen (Rufnummer 112). Diese informieren dann die zuständigen Stellen.

Wenn Sie ein Haustier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

Viele Gemeinden haben ein Tierheim mit der Verwahrung der Fundtiere beauftragt. Die Gemeinde kann Ihnen das beauftragte Tierheim z. B. per Telefon, Internet oder Aushang, mitteilen. Wenn die Gemeinde mit einem Tierheim zusammenarbeitet, das für sie die Unterbringung und Pflege von Fundtieren übernimmt, können Sie das Tier in der Regel auch direkt dort abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen Fundsachen. Fundtiere sind dabei alle entlaufenen Haustiere, also Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden, wie z. B. Hunde, Katzen, Ziervögel oder landwirtschaftliche Tiere. Wildtiere sind keine Haustiere. Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Gemeinde als Fundbehörde anzeigen. Diese entscheidet im Zweifelsfall, ob es sich um ein Haus-, oder ein Wildtier handelt und ist dann für die artgerechte Unterbringung des Tieres zuständig.

In der Regel arbeiten die Gemeinden mit örtlichen Tierheimen zusammen, in denen die Fundtiere untergebracht werden. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.