Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Am Schwarzen Busch

Im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster M-V sind Informationen zu altlastenverdächtigen Flächen, Verdachtsfällen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen, Brachflächen, devastierten Flächen und Erosionsereignissen erfasst. 

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg - Abfallbehörde, Immissions- und Bodenschutz, Widersprüche

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr F. Scholz
Telefon: +49 3841 3040-6620
Fax: +49 3841 3040-86620
Funktion: Fachgebietslung Abfallbehörde, Immissions- und Bodenschutz, Widersprüche
Frau U. Rose
Telefon: +49 3841 3040-6622
Fax: +49 3841 3040-86622
Funktion: Sachbearbeiterin Abfall, Bodenschutz

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

  • Für die Online-Erstauskunft sind grundsätzlich zunächst keine Unterlagen erforderlich. 
  • Bei schriftlichen Anträgen auf Auskunft sind Nachweise zu erbringen (Grund der Anfrage, Eigentumsnachweis beziehungsweise Eigentümervollmacht).

a)    Onlineauskunft:

  • zunächst keine Unterlagen erforderlich
  • Wenn hierbei kein eindeutiges Ergebnis (Altlastenauskunft) ermittelt werden kann, müssen Sie online in ein Formular die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.

b)    Schriftliche Auskunft: 

  • formloser Antrag
  • konkrete Benennung des Grunds der Anfrage 
  • Angaben zum Grundstückseigentümer
  • genaue Bezeichnung mit Adresse
  • Fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

Grundsätzlich sind für die Online-Erstauskunft zunächst keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. 

Wenn jedoch bei Ihrer Online-Anfrage kein eindeutiges Ergebnis (Altlastenauskunft) ermittelt werden kann, müssen Sie online im Anschluss in ein Formular die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.

Wenn Sie eine schriftliche Auskunft beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sind, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen. Sollten Sie nicht der Eigentümer sein, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

Online-Erstauskünfte sind kostenlos.

Für schriftliche Auskünfte fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

Für Negativauskünfte (zum Beispiel kein Altlastenverdacht) werden keine Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

Die Kosten sind variabel von 0 bis zu 500,00 EUR.

Sie haben zwei Möglichkeiten, Auskünfte aus dem digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster M-V (dBAK M-V) zu erhalten:

a) Online

Die automatisierte flurstücksbezogene Erstauskunft erfolgt über einen Onlineservice.   
Wenn dabei kein eindeutiges Ergebnis ermittelt werden kann, müssen Sie dort in ein Formular die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.

b) Schriftliche Auskunft

Sie stellen einen formlosen Antrag mit konkreter Benennung des Grunds der Anfrage sowie Angaben zum Grundstückseigentümer. Sollten Sie nicht der Eigentümer sein, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen. Nachdem Sie Ihr berechtigtes Interesse online oder schriftlich nachgewiesen haben, wird durch den Behördenmitarbeiter ermittelt, ob für das angefragte Grundstück Eintragungen im dBAK M-V bestehen und ein entsprechendes Antwortschreiben an Sie erstellt.

Auskünfte zu Informationen über die im dBAK M-V enthaltenen Daten zu Bodenbelastungen erhalten Sie über die Online-Abfrage des digitalen Bodenschutz- und Altlastenkatasters M-V (dBAK M-V) und/oder schriftlich bei den unteren Bodenschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Neben Standorten mit Boden- und Grundwasserbelastungen (altlastenverdächtigen Flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen) werden im dBAK M-V Informationen zu Erosionsereignissen, devastierten und Brachflächen erfasst. 

Das dBAK M-V wird als Teil des Bodeninformationssystems von der oberen Bodenschutzbehörde (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V) geführt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Weiterführende Informationen:

Auskunft zur Kampfmittelbelastung beantragen

Überprüfung der Kampfmittelbelastung beantragen