Überprüfung der Kampfmittelbelastung beantragen

Wenn Ihr Grundstück oder Ihre Baumaßnahme innerhalb einer mit Kampfmittel belasteten Fläche liegt, können Sie eine weiterführende und gründliche kostenpflichtige Prüfung der Kampfmittelbelastung beauftragen.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Online-Beantragung:

Folgende Unterlagen sind bei einem vorliegenden Kampfmittelverdacht erforderlich:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)

Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers einreichen, ist zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis berechtigtes Interesse (Vollmacht Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Vertragsverhältnisse)

Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:

  • Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger

Beantragung per E-Mail oder Post:

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der Überprüfung auf Kampfmittelbelastung per E-Mail oder Post erforderlich:

  • ausgefüllter Antrag für die erweiterte Überprüfung auf Kampfmittel
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
  • Kartenmaterial, Übersichtspläne oder Vektordaten (per E-Mail auch als pdf Datei möglich)
  • Optional:
    • Kampfmittelbelastung (KMBA) – Ergebnis der schriftlichen Auskunft zur Kampfmittelbelastung
    • Ergebnis der Onlineprüfung

Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers einreichen, ist zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis berechtigtes Interesse (Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Vertragsverhältnisse)

Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:

  • Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger
  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen
    • Beispiele der Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen: Bauherrin und Bauherr, Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer, bauausführende Firma
    • Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend
  • Verwaltungsgebühren nach tatsächlichem Zeitaufwand

Sie können die weiterführende Prüfung über das Antragsformular online sowie per E-Mail oder Post bei dem Munitionsbergungsdienst M-V beantragen.

Fügen Sie die erforderlichen Anlagen hinzu. Wenn bei Ihnen bereits Luftbildauswertungen, historisch-genetische Rekonstruktionen oder sonstige Recherchen zu Kampfmittelbelastungen der beantragten Grundstücksfläche vorliegen, reichen Sie diese Unterlagen ebenfalls ein.

Der Munitionsbergungsdienst M-V prüft auf Ihrer beantragten Grundstücksfläche eine Kampfmittelbelastung durch historische und gegebenenfalls technische Erkundungen vor Ort. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder die Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit.

Rechtzeitig vor Baubeginn, meist schon in der Planungsphase, haben sich Bauherrinnen und Bauherren um das Ausschließen eines Kampfmittelverdachts zu kümmern. Dieses wird durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder bei Bestätigung des Kampfmittelverdachts, nach erfolgter Kampfmittelsondierung vor Ort erreicht.

Bei der weiterführenden Prüfung werden neben der Durchführung einer Luftbilddetailauswertung auch vorhandenen historische Informationen ausgewertet und bewertet. Bei Bedarf werden für die Erstellung eines Kampfmittelräumkonzeptes zusätzlich technische Erkundungsarbeiten vor Ort auf dem Grundstück durchgeführt. Das Räumkonzept ist die Grundlage, um bei Bedarf ein Kampfmittelräumunternehmen zu beauftragen. In diesem Konzept sind neben Besonderheiten auch die Arbeiten aufgeschrieben, die erforderlich sind, um eine Kampfmittelfreiheit zu erreichen.

Im Ergebnis einer weiterführenden Prüfung werden also durch den Munitionsbergungsdienst die Kampfmittelfreiheit bestätigt oder auch eine Unbedenklichkeit bescheinigt.

Eine weiterführende Prüfung sollten Sie beauftragen, wenn Sie auf Ihrem Grundstück bauen möchten und Ihnen im Ergebnis Ihrer Onlineprüfung die „kostenpflichtige Überprüfung der Kampfmittelbelastung“ empfohlen wurde.

Die weiterführende Prüfung ist kostenpflichtig. Aus diesem Grund braucht der Munitionsbergungsdienst als Nachweis zusätzliche Unterlagen. Welches es sind, ist unter dem Punkt „erforderliche Unterlagen“ aufgeführt.

Als Alternative zur weiterführenden Prüfung können Sie sich auch sofort ein Kampfmittelräumunternehmen suchen und dieses mit Sondier- und Kampfmittelräumarbeiten beauftragen. Auch in diesem Fall sind Sie als Bauherr / Grundstückseigentümer verpflichtet den Munitionsbergungsdienst über die geplanten Kampfmittelräumungen zu informieren und ihm das Leistungsangebot des Kampfmittelräumunternehmens zur inhaltlichen Prüfung zuzusenden.

Der Munitionsbergungsdienst hat in allen Fällen die Aufsicht über das Kampfmittelräumunternehmen, kümmert sich um das Abholen und das Beseitigen geborgener Munition und erstellt im Abschluss die Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet bzw. ab dem Tag der Ausstellung drei Jahre gültig.

Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist zeitlich nicht eingeschränkt.

Einschränkungen können sich in diesem Fall durch Umfang und Art der beauftragten Leistungen sowie durch die eingesetzten technischen Erkundungsverfahren oder durch neue Informationen zu Kriegseinwirkungen ergeben.

Geltungsdauer

3 Jahre
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf 3 Jahre befristet. Ansonsten ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre

Weitere Informationen

Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist zeitlich nicht eingeschränkt. Einschränkungen können sich in diesem Fall durch Umfang und Art der beauftragten Leistungen sowie durch die eingesetzten technischen Erkundungsverfahren oder durch neue Informationen zu Kriegseinwirkungen ergeben.