Kurabgabe

Ausgewähltes Gebiet: Demmin-Land

Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

Ihre zuständige Stelle

Amt Demmin-Land
Steuern und Abgaben

Goethestraße 43
17109 Demmin, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03998 28060
Fax: 03998 2806111
WWW: Homepage

Mitarbeiter

Herr Holger Lonschinski
Telefon: 03998 2806113

Öffnungszeiten

Dienstag : 08.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr
zusätzliche Termine: nach Absprache

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.