Kurabgabe
Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.
Ihre zuständige Stelle
Reuterstadt Stavenhagen
Schloß 1
17153
Stavenhagen, Reuterstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Neue Straße 35
17153
Stavenhagen, Reuterstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
- Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
- Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 20
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.
Rechtsgrundlagen
gemeindliche Satzung (Kurabgabesatzung)