Fremdenverkehrsabgabe

Ausgewähltes Gebiet: Alt Falkenhagen

Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Fremdenverkehrsabgabe erheben.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Waren (Müritz)

Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz), Stadt

Öffnungszeiten

Montag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde vorübergehend geschlossen)

Dienstag: 8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr

Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde geschlossen)

Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde und Standesamt geschlossen)

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Herr Junghanß
Position: Fachperson für Datenschutz
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Fremdenverkehrsabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Fremdenverkehrsabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Die Fremdenverkehrsabgabe wird grundsätzlich als Jahresabgabe nach den Regelungen der jeweiligen gemeindlichen Satzung erhoben.

Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr Vorteile geboten werden, eine Fremdenverkehrsabgabe erheben. Die Fremdenverkehrsabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der Fremdenverkehrswerbung sowie der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

gemeindliche Satzung (Fremdenverkehrsabgabesatzung)