Fremdenverkehrsabgabe
Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Fremdenverkehrsabgabe erheben.
Ihre zuständige Stelle
Amt Seenlandschaft Waren - Tourismus/ Kultur/ Beschaffung
Warendorfer Straße 4
17192
Waren (Müritz)
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 -16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr
Fr. geschlossen
Parkplätze
Mitnutzung bei Rewe
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
Die Fremdenverkehrsabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Fremdenverkehrsabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Verfahrensablauf
Die Fremdenverkehrsabgabe wird grundsätzlich als Jahresabgabe nach den Regelungen der jeweiligen gemeindlichen Satzung erhoben.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr Vorteile geboten werden, eine Fremdenverkehrsabgabe erheben. Die Fremdenverkehrsabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der Fremdenverkehrswerbung sowie der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.
Rechtsgrundlagen
gemeindliche Satzung (Fremdenverkehrsabgabesatzung)