Fremdenverkehrsabgabe

Ausgewähltes Gebiet: Ahlbeck

Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Fremdenverkehrsabgabe erheben.

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Kurparkstraße 4
17419 Heringsdorf, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038378 250-0
Fax: 038378 250-38

Mitarbeiter

Frau Juliane Heinz
Telefon: 038378 250-12
Fax: 038378 250-38
Position: Assistentin Bürgermeisterbereich
Herr Lars Petersen
Telefon: 038378 250-12
Position: Bürgermeister

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Fremdenverkehrsabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Fremdenverkehrsabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Die Fremdenverkehrsabgabe wird grundsätzlich als Jahresabgabe nach den Regelungen der jeweiligen gemeindlichen Satzung erhoben.

Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr Vorteile geboten werden, eine Fremdenverkehrsabgabe erheben. Die Fremdenverkehrsabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der Fremdenverkehrswerbung sowie der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

gemeindliche Satzung (Fremdenverkehrsabgabesatzung)