Übernachtungssteuer bezahlen

Ausgewähltes Gebiet: Altenwillershagen

Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ribnitz-Damgarten
20.120 Sachgebiet Kommunalabgaben und Versicherungen

Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03821 8934-001

Mitarbeiter

Frau Katrin Pietschmann
Telefon: 03821 8934-225
Position: Sachbearbeitung
Frau Ariane Witte
Telefon: 03821 8934-223
Position: Sachbearbeitung
Frau Bianca Riemer-Prestin
Telefon: 03821 8934-221
Position: Sachbearbeitung
Frau Cindy Raasch
Telefon: 03821 8934-224
Position: Sachbearbeitung
Frau Ivonne Nickel
Telefon: 03821 8934-220
Position: Sachgebietsleitung

Öffnungszeiten

Montag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Parkplätze

Am Markt
Anzahl: 20
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.