Übernachtungssteuer bezahlen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Panstorf

Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.

Ihre zuständige Stelle

Amt Malchin am Kummerower See

Am Markt 1
17139 Malchin, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03994 6400
Fax: 03994 640333

Mitarbeiter

Frau Manuela Rißer
Telefon: 03994 640-250
Position: Zweite Stadträtin/FBL Zentrale Verwaltung

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.