Übernachtungssteuer bezahlen
Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.
Ihre zuständige Stelle
Hansestadt Stralsund - Der Oberbürgermeister
Kämmereiamt | Abt. Steuern
Heilgeiststraße 63
18439
Stralsund, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach2145
18408
Stralsund, Hansestadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Donnerstag
8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Wasserstraße
Bus:
Linie 3
Bus:
Linie 6
Bus:
Linie 5
Bus:
Linie 2
Kütertor
Bus:
Linie 1
Bus:
Linie 4
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.
Kosten
Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Verfahrensablauf
Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.
Rechtsgrundlagen
gemeindliche Satzung (Fremdenverkehrsabgabesatzung)
Fristen
Die Fristen für die Fälligkeit der Übernachtungssteuer sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.