Übernachtungssteuer bezahlen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Schönau

Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.

Ihre zuständige Stelle

Amt Seenlandschaft Waren - Tourismus/ Kultur/ Beschaffung

Warendorfer Straße 4
17192 Waren (Müritz)

Zentraler Kontakt

Telefon: 03991 6280
Fax: 03991 628122

Mitarbeiter

Frau Pape
Telefon: 03991 628129
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 -16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr

Fr. geschlossen

Parkplätze

Mitnutzung bei Rewe
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.