Übernachtungssteuer bezahlen

Ausgewähltes Gebiet: Wittenburg

Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.

Ihre zuständige Stelle

Amt Wittenburg - Steuerverwaltung

Molkereistraße 4
19243 Wittenburg, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 38852 33-204
Telefon: +49 38852 33-204
Fax: 038852 3333

Mitarbeiter

Frau Doreen Meier
Fax: 038852 33-33
Position: Sachbearbeiterin
Frau Monique Schulz
Telefon: 038852 33-204
Fax: 038852 3333
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12.00 Uhr
Achtung: Für berufstätige Pendler stehen wir nach telef. Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.