Angriffe durch Tiere melden

Ausgewähltes Gebiet: Ahrendsee

Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Miltzow - Bau- und Ordnungsamt

Bahnhofsallee 8a
18519 Sundhagen

Zentraler Kontakt

Telefon: 038328 603-0
Fax: 038328 603-240

Mitarbeiter

Herr Andreas Bohl
Telefon: 038328 603228
Position: Amtsleiter/-in Bauamt; Leiter/-in Bauamt; Leiter/-in Ordnungsamt
Herr Matthias Beilke
Telefon: 038328 603237
Position: Sachbearbeiter Sicherheit und Ordnung; Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung

Öffnungszeiten

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 15
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

DB Bahnhof Miltzow
Regionalbahn: Miltzow

Bus Miltzow
Bus: L301

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
  • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
  • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
  • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
  • Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren

Wenn Tiere (Haus- oder Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Integrierten Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112 informieren.

Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (z.B. im Straßenverkehr), so sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.