Angriffe durch Tiere melden
Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Grimmen
02.03 - Ordnungsverwaltung
Markt 1
18507
Grimmen, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen!
Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de.
Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.
Parkplätze
Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 39
Kostenfrei
Parkplatz - Stralsunder Straße
Anzahl: 140
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Verfahrensablauf
- Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
- Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
- Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
- Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
- Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
- Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Tiere (Haus- oder Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Integrierten Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112 informieren.
Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.
Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (z.B. im Straßenverkehr), so sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.