Angriffe durch Tiere melden

Ausgewähltes Gebiet: Wieck

Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

Ihre zuständige Stelle

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
32.5.0 Allgemeine Ordnungsaufgaben

Stadthaus Markt 15
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach31 53
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3834 8536-4343
Telefon: +49 3834 8536-4344
Telefon: +49 3834 8536-4347
Telefon: +49 3834 8536-4370
Fax: +49 3834 8536-4103

Mitarbeiter

Herr Sebastian Dahm
Telefon: +49 3834 8536-4370
Position: Abteilungsleitung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten mit Termin:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten ohne Termin:

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig

Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig

Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei

Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
  • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
  • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
  • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
  • Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren

Wenn Tiere (Haus- oder Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Integrierten Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112 informieren.

Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (z.B. im Straßenverkehr), so sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.