Angriffe durch Tiere melden

Ausgewähltes Gebiet: Dömitz-Malliß

Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Dömitz-Malliß - Fachbereich Ordnung und Bürgerservice

Slüterplatz 2
19303 Dömitz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038758 316-0
Fax: 038758 316-55

Mitarbeiter

Herr R. Schult
Telefon: 038758 316-10
Fax: 038758 316-55
Position: Fachbereichsleitung; Leitender Verwaltungsbeamter

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.

Parkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 6
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
  • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
  • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
  • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
  • Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren

Wenn Tiere (Haus- oder Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Integrierten Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112 informieren.

Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (z.B. im Straßenverkehr), so sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.