Kind in KiTa anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Eltern können ab dem 01.01.2020 ihre Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege beitragsfrei betreuen lassen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5102

Mitarbeiter

Frau Annika Bordihn
Telefon: 03871 722-5121
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sandy Hufnagel
Telefon: 03871 722-5124
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sylvia Golein
Telefon: 03871 722-5114
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ina Klüßendorf
Telefon: 03871 722-5126
Position: Sachbearbeiterin
Herr René Batgerel
Telefon: 03871 722-5122
Position: Sachbearbeiterin
Frau Daniela Kopischke
Telefon: 03871 722-5192
Position: Sachbearbeiterin
Frau Jana Hahn
Telefon: 03871 722-5259
Position: Sachbearbeiterin
Frau Simone Schumann
Telefon: 03871 722-5120
Position: Sachbearbeiterin
Frau Jennifer Hoffmann
Telefon: 03871 722-5127
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sabine Drescher
Telefon: 03871 722-5103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Emma Jastram
Telefon: 03871 722-5127
Position: Sachbearbeiterin
Frau Yvonne Schult
Telefon: 03871 722-5109
Position: Sachbearbeiterin
Frau Bärbel Jaap
Telefon: 03871 722-5258
Position: Sachbearbeiterin
Frau Inika Schade
Telefon: 03871 722-5112
Position: Sachbearbeiterin
Frau Cornelia Harm
Telefon: 03871 722-5115
Position: Sachbearbeiterin
Herr Robert Quade
Telefon: 03871 722-5125
Position: Sachbearbeiterin
Frau Anja Westphal
Telefon: 03871 722-5119
Position: Sachbearbeiterin
Frau Corinna Friedrich-Leuschner
Telefon: 03871 722-5123
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an die gewünschte Tagespflegeperson oder Kindertageseinrichtung. Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt bzw. dem Fachdienst Jugend ebenfalls möglich.

Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können Sie beim zuständigen Jugendamt bzw. Fachdienst Jugend einen Antrag auf Ganztagsförderung (in Krippe, Kindergarten oder Tagespflege bis zu 50 Wochenstunden; im Hort montags bis freitags 6 Stunden täglich) stellen.

Der Begriff „Kindertagesstätte“ beinhaltet lediglich die Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort). Jedoch stellt auch die Kindertagespflege eine wichtige Form der Förderung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr und teilweise auch darüber hinaus dar. Zusammenfassend spricht man daher von Einrichtungen der Kindertagesförderung (auch KiTa - Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege).

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kindertagesförderung (Tagespflege, Krippe, Kindergarten, Hort) findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt) statt.

Eltern sollten sich so früh wie möglich bei der Kindertageseinrichtung, der Tagespflegeperson oder dem Jugendamt informieren, ob es freie Betreuungsplätze in der von ihnen gewünschten Einrichtungen gibt.

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen. Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.

Die Kosten der Kindertagesförderung werden in Mecklenburg-Vorpommern zum größten Teil durch das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte, sowie die Wohnsitzgemeinden der Eltern getragen. Ab dem 01.01. 2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Sie kommen nur noch für die Kosten der Verpflegung oder Mehrbedarfe auf Grund längerer Verweildauer in der Einrichtung auf. Bis Ende des Jahres 2018 profitieren Eltern von der Elternentlastung für das erste Kind oder ein Einzelkind. Ab dem zweiten Kind sind Eltern bereits jetzt beitragsfrei gestellt.

Informieren Sie sich über alle Rechte der Eltern im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V).