Kind in KiTa anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Crivitz

Eltern können ab dem 01.01.2020 ihre Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege beitragsfrei betreuen lassen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Crivitz - 30.03 Kita/ Jugend/ Schule

Amtsstraße 5
19089 Crivitz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03863 5454-0
Telefon: 03863 5454-345
Fax: 03863 5454-103

Mitarbeiter

Herr Joey Arendt
Telefon: 03863 5454-333
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiter
Frau Christine Arnhold
Telefon: 03863 5454-330
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachgebietsleiterin
Frau Claudia Hardtstock
Telefon: 03863 5454-331
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Herr Heiko Böttcher
Telefon: 03863 5454-337
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiter
Frau Daniela Dauck
Telefon: 03863 5454-336
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Carolin Kienitz
Telefon: 03863 5454-334
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Roswitha Graf
Telefon: 03863 5454-332
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.

Parkplätze

Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an die gewünschte Tagespflegeperson oder Kindertageseinrichtung. Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt bzw. dem Fachdienst Jugend ebenfalls möglich.

Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können Sie beim zuständigen Jugendamt bzw. Fachdienst Jugend einen Antrag auf Ganztagsförderung (in Krippe, Kindergarten oder Tagespflege bis zu 50 Wochenstunden; im Hort montags bis freitags 6 Stunden täglich) stellen.

Der Begriff „Kindertagesstätte“ beinhaltet lediglich die Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort). Jedoch stellt auch die Kindertagespflege eine wichtige Form der Förderung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr und teilweise auch darüber hinaus dar. Zusammenfassend spricht man daher von Einrichtungen der Kindertagesförderung (auch KiTa - Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege).

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kindertagesförderung (Tagespflege, Krippe, Kindergarten, Hort) findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt) statt.

Eltern sollten sich so früh wie möglich bei der Kindertageseinrichtung, der Tagespflegeperson oder dem Jugendamt informieren, ob es freie Betreuungsplätze in der von ihnen gewünschten Einrichtungen gibt.

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen. Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.

Die Kosten der Kindertagesförderung werden in Mecklenburg-Vorpommern zum größten Teil durch das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte, sowie die Wohnsitzgemeinden der Eltern getragen. Ab dem 01.01. 2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Sie kommen nur noch für die Kosten der Verpflegung oder Mehrbedarfe auf Grund längerer Verweildauer in der Einrichtung auf. Bis Ende des Jahres 2018 profitieren Eltern von der Elternentlastung für das erste Kind oder ein Einzelkind. Ab dem zweiten Kind sind Eltern bereits jetzt beitragsfrei gestellt.

Informieren Sie sich über alle Rechte der Eltern im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V).