Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauverwaltung / Denkmalpflege
Zum Amtsbrink 2
17192
Waren (Müritz), Stadt
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Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach110264
17042
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen
für alle Standorte
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Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 50
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 3
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Am Bürgerhaus
Bus:
3
Bus:
2
Bus:
11/12 (dat Bus)
Bus:
Citylinie
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag inklusive
- Beschreibung des betroffenen Denkmals
- Beschreibung der Maßnahme
- Bei Vertretung: Vollmacht
- Planungsunterlagen Bestand (Bestandsplan)
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte mit Angaben zur derzeitigen Nutzung des Denkmals
- Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind, kann auf Bestandspläne verzichtet werden.
- Planungsunterlagen mit Eintragung der Maßnahmen (Ausführungsplan)
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte mit unterschiedlicher Darstellung, welche der Bauteile erhalten, abgebrochen, ausgewechselt und / oder erneuert werden sollen
- mit Angaben zu der geplanten Änderung der Nutzung und/ oder des Grundrisses und/ oder wo der Anbau erfolgen soll
- mit Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen, zum Beispiel Erneuerung der Fenster
- Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind, kann auf Umbaupläne verzichtet werden.
- Aktuelle Fotos des Denkmals von außen und gegebenenfalls innen
Die nachfolgenden Unterlagen können im Einzelfall für eine umfassende Prüfung erforderlich sein. Die Abstimmung über den Umfang der einzureichenden Unterlagen erfolgt mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde.
- Darstellung der Bau- und Nutzungsgeschichte (gegebenenfalls historische Fotos, alte Bauzeichnungen)
- Pläne aus der Bauzeit des Denkmals und spätere Umbaupläne (falls vorhanden)
- Denkmalpflegerische Zielstellung / Denkmalpflegeplan
- Befunduntersuchungen zum Denkmal (zum Beispiel: restauratorisch, bauhistorisch gegebenenfalls mit Baualterskartierung)
- Bauschadenkartierung / Schadensdokumentation
- Spezialgutachten zum Denkmal (zum Beispiel: statische oder holzschutztechnische Untersuchung)
- Bei Bodendenkmalen: Voruntersuchung/Prospektion
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Bitte schauen Sie in der Rubrik "Formulare" und nutzen Sie diese Unterlagen.
Voraussetzungen
- Sie sind Denkmaleigentümer und möchten Veränderungen an Ihrem Denkmal vornehmen, die keine Baugenehmigung bedürfen.
- Als Vertretungsbefugter oder Bevollmächtigter benötigen Sie eine wirksame Vertretungsbefugnis oder Vollmacht des Denkmaleigentümers.
- Die Denkmalschutzbehörde prüft allgemein, ob Gründe des Denkmalschutzes beziehungsweise der Denkmalpflege gegen diese verändernde Maßnahme sprechen könnten.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Wenn Sie Veränderungen an Ihrem Denkmal vornehmen möchten, die keine Baugenehmigung erfordern (zum Beispiel bei Erneuerung von Haustür oder Fenstern), müssen Sie als Denkmaleigentümer oder Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter die denkmalrechtliche Genehmigung für diese Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde beantragen.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn schriftlich oder elektronisch (in der Schriftform ersetzenden Variante) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige untere Denkmalschutzbehörde prüft die Voraussetzungen in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde.
- Im Einzelfall müssen Sie weitere Unterlagen für eine umfassende Prüfung nachreichen.
- Die zuständige untere Denkmalschutzbehörde teilt Ihnen das Ergebnis der Antragsprüfung in Form eines schriftlichen Bescheides mit.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Das Denkmalschutzgesetz regelt die Erhaltung des Denkmals im Interesse der Allgemeinheit. Deshalb sieht das Denkmalschutzgesetz einen Genehmigungsvorbehalt bei anstehenden Veränderungen an Denkmalen vor. Hiervon können auch Sanierungen oder Instandsetzungen im Inneren eines Denkmals betroffen sein sowie Änderungen am äußeren Erscheinungsbild.
Bei Bodendenkmalen können Erd- und Bauarbeiten verändernd auf die Bodendenkmale einwirken, so dass auch solche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind.
Wenn Sie daher verändernde Maßnahmen an Denkmalen vornehmen möchten und diese Maßnahmen keiner Baugenehmigung bedürfen, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde.
Ist eine Baugenehmigung erforderlich, wird die denkmalrechtliche Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Antrag auf Genehmigung der Änderung von Anlagen (Baugenehmigung) bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Die Bauaufsichtsbehörde nimmt von sich aus Kontakt mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde beziehungsweise Denkmalfachbehörde auf.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Eine verbindliche Auskunft zum Vorliegen denkmalpflegerischer Belange, insbesondere bei Bodendenkmalen, erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE)
- Für eine Vorabinformation zum Vorliegen einer Denkmaleigenschaft (Baudenkmal), können Sie Einsicht in das Geoportal des LK MSE nehmen: https://www.geoport-lk-mse.de/geoportal/baudenkmale.php
- Zuständigkeiten der Mitarbeiter nach Gemeinden in der Bau-/Bodendenkmalpflege: https://geoport-lk-mse.de/geoportal/bdm_zustaendigkeit.php