Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

Ausgewähltes Gebiet: Altstadt

Sie müssen die Errichtung von Tiergehegen der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Untere Naturschutzbehörde

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr J. Berchtold-Micheel
Telefon: +49 3841 3040-6631
Fax: +49 3841 3040-86631
Funktion: Sachbearbeiter Artenschutz, Biotopschutz, Natura 2000, Cross-Compliance
Frau C. Radom
Telefon: +49 3841 3040-6633
Fax: +49 3841 3040-86633
Funktion: Sachbearbeiterin Naturschutz, Anfragen, Datenpflege, allgemeine Verwaltung
Herr R. Höpel
Telefon: +49 3841 3040-6630
Fax: +49 3841 3040-86630
Funktion: Fachgebietsleitung Untere Naturschutzbehörde
Frau A. Hendler
Telefon: +49 3841 3040-6636
Fax: +49 3841 3040-86636
Funktion: Sachbearbeiterin Widersprüche im Verwaltungsverfahren

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Grevesmühlen
Regionalbahn: Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Sie müssen das Tiergehege als dauerhafte Einrichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tage im Jahr betreiben.
  • Sie müssen die Tiere außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden halten.
  • Sie dürfen das Tiergehege nicht als Zoo zur Zurschaustellung der Tiere betreiben.
  • Sie müssen die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes einhalten.
  • Sie dürfen den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
  • Sie dürfen den Zugang zu Wald-, Flur- und Gewässerbereichen nicht einschränken. 
  • Für die Anzeige werden keine Kosten berechnet.
  • Kostenrahmen für mögliche Anordnungen im Rahmen der Anzeige: 60,00 - 900,00 EUR
    • Die Kosten sind abhängig von der Komplexität der Entscheidung, dem entstandenen Verwaltungsaufwand und dem Wert und der Bedeutung, welche die Anordnung für den Adressaten hat.

Zeigen Sie die Errichtung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Errichtung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.

Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.