Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Unterhaltsangelegenheiten

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5107

Mitarbeiter

Frau Madlin Thiel
Telefon: 03871 722-5140
Position: Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (UVG)
Frau Stefanie Cordes
Telefon: 03871 722-5117
Position: Sachbearbeiterin
Frau Jenna Giese
Telefon: 03871 722-5256
Position: Sachbearbeiterin Unterhalt / Erstberatung / Beistandschaften
Frau Kirsten Marten
Telefon: 03871 722-5146
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Zur Beurkundung muss der Unterhaltspflichtige vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
  • Bei Abänderungsbeurkundungen: letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Vereinbarung)

Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben:

bei minderjährigen Kindern:

  • der allein sorgeberechtigte Elternteil
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem
    das/die Kind(er) lebt(en)

bei volljährigen Kindern:

  • das volljährige Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn es sich in Schul - oder Berufsausbildung befindet bzw. ein Studium absolviert

Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

In diesem Rahmen werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geprüft und der Unterhalt festgelegt. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann im Jugendamt beurkundet werden (= Unterhaltstitel).