Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden

Ausgewähltes Gebiet: Ueckermünde, Stadt Seebad

Wer auf einem Binnenschiff wohnt und aus dieser Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich abzumelden. Der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes abzumelden.

Ihre zuständige Stelle

Ueckermünde Stadt
Einwohnermeldeamt

Am Rathaus 3
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 039771 28429
Fax: 039771 28499

Mitarbeiter

Frau Berit Severin
Telefon: 039771 28429
Position: Sachgebietsleiterin
Frau Lara Stahl
Telefon: 039771 28433
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Bahn
Regionalbahn: RE3, RE4, RE5

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Gegebenenfalls fordert die Meldebehörde vor allem die Vorlage von:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Für die Abmeldung von einem Binnenschiff müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Abmeldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Abmeldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Sie können den Abmeldeschein aber auch übersenden. Der Abmeldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Abmeldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Abmeldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Für die Abmeldung von einem Seeschiff haben die zu meldenden Personen dem Reeder die für die Abmeldung erforderlichen Auskünfte zu geben (Familienname, Doktorgrad, Geburtsname, Vornamen (darunter Rufname), Tag der Geburt, Staatsangehörigkeit, Geburtsort / Kreis/ Land, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Beschäftigungsende).

Die besonderen Meldepflichten für Binnenschiffer und Seeleute und damit auch die Abmeldepflicht besteht nicht für Personen, die im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.

Wer auf einem Binnenschiff wohnt, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist und aus dieser Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abzumelden.