Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern

Ausgewähltes Gebiet: Am Schwarzen Busch

Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland - und auch das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Altwismarstraße 7-17
23966 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau P. Bischof
Telefon: +49 3841 3040-5183
Fax: +49 3841 3040-5198
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Frau M. Rogall
Telefon: +49 3841 3040-5177
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Kindertagesförderung
Frau S. Thieß
Telefon: +49 3841 3040-5185
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Frau N. Kistel
Telefon: +49 3841 3040-5182
Fax: +49 3841 3040-5198
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Frau I. Mörl
Telefon: +49 3841 3040-5181
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Frau M. Teske
Telefon: +49 3841 3040-5184
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Frau F. Kramer
Telefon: +49 3841 3040-5180
Fax: +49 3841 3040-5198
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland. Deshalb hat sich die Landesregierung für die schrittweise Einführung einer für Eltern kostenfreien Kindertagesbetreuung eingesetzt.

Mecklenburg-Vorpommern ist somit das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Mit dem Landtagsbeschluss vom September 2019 kommt es zu einer Beitragsfreiheit in allen Förderarten - d.h. in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege - und im vollen Förderumfang, d.h. bis zu zehn Stunden täglich.

Mit dem Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (kurz KiföG MV) übernimmt das Land ab dem 1. Januar 2020 die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Satzung des Landkreises Nordwestmecklenburg zum Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V)