Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern

Ausgewähltes Gebiet: Alt Falkenhagen

Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland - und auch das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Kindertagesförderung

An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-5113
Fax: +49 395 57087-65957

Mitarbeiter

Berit Schröter
Telefon: +49 39557087524 7
Fax: 0395 5708765957
Diana Kopperschmidt
Telefon: +49 39557087524 0
Fax: 0395 5708765957
Beate Krey
Telefon: +49 39557087524 6
Fax: 0395 5708765957
Birte Adloff
Telefon: +49 39557087525 0
Fax: 0395 5708765957
Monika Müller
Telefon: +49 39557087234 8
Fax: 0395 5708765957
Birgitt Müller
Telefon: +49 39557087511 3
Fax: 0395 5708765957
Cindy Gall
Telefon: +49 39557087310 6
Peggy Schubotz
Telefon: +49 39557087442 6
Fax: 0395 5708765957
Maren-Svea Schiemann
Telefon: +49 39557087519 3
Fax: 0395 5708765957
Tilo Krüger
Telefon: +49 39557087521 1
Fax: 0395 5708765957
Ricarda Wegner
Telefon: +49 39557087511 7
Fax: 0395 5708765957
Stefanie Schmidt
Telefon: +49 39557087316 3
Claudia Ehlert
Telefon: +49 39557087230 2
Fax: 0395 5708765957
Annette Schober
Telefon: +49 39557087528 6
Fax: 0395 5708765957
Andreas Trebbow
Telefon: +49 39557087519 2
Fax: 0395 5708765957
Petra Nattermann
Telefon: +49 39557087310 7
Fax: 0395 5708765957
Janet Bahlke
Telefon: +49 39557087565 6
Fax: 0395 5708765957
Laura Jeziorowski
Telefon: +49 39557087438 7
Fax: 0395 5708765957
Judit Szabo
Telefon: +49 39557087511 8
Fax: 0395 5708765957
Anke Vollbrecht
Telefon: +49 39557087528 5
Fax: 0395 5708765957
Birgit Horn
Telefon: +49 39557087442 5
Fax: 0395 5708765957
Mandy Suchanski
Telefon: +49 39557087526 0
Fax: 0395 5708765957
Mikel Mahn
Telefon: +49 39557087522 3
Ulrike Koch
Telefon: +49 39557087511 9

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Antrag auf Bedarfsprüfung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Antrag auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz gemäß §§ 3 bis 6 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und -pflege (KiföG M-V):

Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung Ihres Antrages / Antrag Kindertagespflege benötigt:
• vollständig ausgefüllter Antrag
• aktuelle Arbeitszeitbescheinigungen der Eltern (Personensorgeberechtigten)
• Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Teilnahme an einer Maßnahme
• Ausbildungsnachweis
• sonstige Tätigkeitsnachweise

Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland. Deshalb hat sich die Landesregierung für die schrittweise Einführung einer für Eltern kostenfreien Kindertagesbetreuung eingesetzt.

Mecklenburg-Vorpommern ist somit das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Mit dem Landtagsbeschluss vom September 2019 kommt es zu einer Beitragsfreiheit in allen Förderarten - d.h. in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege - und im vollen Förderumfang, d.h. bis zu zehn Stunden täglich.

Mit dem Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (kurz KiföG MV) übernimmt das Land ab dem 1. Januar 2020 die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen gilt:

Der Antrag ist gemäß § 3 Abs. 5 KiföG M-V in der Regel drei Monate vor Betreuungsbeginn mit den erforderlichen und aktuellen Nachweisen (nicht älter als 3 Monate) einzureichen.
Für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres sowie für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule besteht gemäß § 3 Abs. 2 und 3 KiföG M-V ein Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz (bis zu 30 h wöchentlich) in einer Kindertageseinrichtung.
Für die Beantragung eines Teilzeit- oder Halbtagsplatzes in einer Krippe/Kindergarten ab dem 1. Lebensjahr ist die Einreichung eines Antrages nicht mehr erforderlich.
Für die Beantragung eines Teilzeit- oder Halbtagsplatzes in einer Krippe/Kindergarten vor dem 1. Lebensjahr ist die Einreichung eines Antrages mit entsprechenden Nachweisen weiterhin erforderlich.
Für die Beantragung eines Ganztags- oder Teilzeitplatzes im Hort für Kinder ab dem Schuleintritt ist die Einreichung eines Antrages mit den zur Verfügung stehenden Formularen erforderlich

Für die Betreuung in Kindertagespflege gilt:

Der Antrag ist gemäß § 3 Abs. 5 KiföG M-V in der Regel drei Monate vor Betreuungsbeginn mit den erforderlichen und aktuellen Nachweisen (nicht älter als 3 Monate) einzureichen.
Für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht gemäß § 3 Abs. 2 KiföG M-V ein Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz (bis 30 h wöchentlich) in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegestelle.
Für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule kann bei Bedarf die Förderung in Kindertagespflege erfolgen.
Für die Beantragung eines Ganztags-, Teilzeit- oder Halbtagsplatzes in Kindertagespflege für Kinder ab dem 1. Lebensjahr ist die Einreichung eines Antrages mit den zur Verfügung stehenden Formularen erforderlich.
Änderungen in Bezug auf die Betreuungszeit und -art bedürfen einer erneuten Antragstellung.

Übersicht der Kinderbetreuungseinrichtungen:

https://geoport-lk-mse.de/geoportal/kita_mse.php