Infektionskrankheiten und Krankheitserregern sowie atypische Impfverläufe melden

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FG Hygiene

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5337

Mitarbeiter

Frau Sylvia Barden
Telefon: 03871 722-5373
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Frau Nicole Tremp
Telefon: 03871 722-5328
Position: Sachbearbeiterin
Frau Haike Kludasch
Telefon: 03871 722-5334
Position: Hygiene-Inspektorin / Tuberkulose /// Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Herr Ronny Krohn
Telefon: 03871 722-5329
Position: Sachbearbeiterin
Frau Isabel Kreußler
Telefon: 03871 722-5339
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Frau Sabrina Meyenburg
Telefon: 03871 722-5330
Position: Sachbearbeiterin
Herr Fabian Fischer
Telefon: 03871 722-5338
Position: Sachbearbeiter
Frau Ria Rönckendorf
Telefon: 03871 722-5335
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Frau Sigrun Höhne
Telefon: 03871 722-5336
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Frau Kerstin Gotham
Telefon: 03871 722-5332
Position: Hygiene-Inspektorin // Bauhygiene, Bauleitplanung, Bauvorhaben, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Frau Heidrun Fligge
Telefon: 03871 722-5331
Position: Hygiene-Ingenieurin // Badewasser, Trinkwasser, Umweltmedizin
Frau Ines Hannemann
Telefon: 03871 722-5333
Position: Hygiene-Inspektorin // Badewasser, Trinkwasser

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

Namentlich benannte Erreger:

Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

Impfschäden:

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
 

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Dies ist die Aufgabe der jeweils zuständigen Stelle in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.

Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.