Förderung von umweltschonenden Produktionsverfahren und biodiversitätsfördernden Maßnahmen im Obst- und Gemüsebau Beantragung

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Einführung oder Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen

Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Jens Weitemeyer
Telefon: +49 385 588-16331
Position: Sachbearbeitung
Jörg Dolk
Telefon: +49 385 588-16330
Position: Referatsleitung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Öffentlicher Parkraum
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Sternwarte
Bus: 8, 14

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.

Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber

  • eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
  • die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
  • den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet,
  • für die Förderung im Obstbau ausschließlich Dauerkulturen beantragt.

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Zuwendungszweck

Einführung oder Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.
Schutz der Umwelt und Erhaltung des natürlichen Lebensraums durch biologische oder biotechnische Pflanzenschutzmaßnahmen, die eine gezielte und nützlingsschonende Bekämpfung von Schadorganismen ermöglichen.
Das Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Insektiziden und Fungiziden trägt zur Verringerung des Austrags dieser Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer und Grundwasser und zur Verbesserung der Rückstandssituation in Lebensmitteln bei.

Gegenstand der Zuwendung

Gefördert werden biologische und biotechnische Verfahren sowie Maßnahmen zur Schaffung von Biodiversität im Obst- und Gemüsebau.
 
Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, die

  • eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
  • die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
  • den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet und
  • für die Förderung im Obstbau ausschließlich Dauerkulturen beantragt.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der gewählten Verpflichtungsvariante und beträgt jährlich:

  • zwischen 18 Euro und 350 Euro je Hektar im Obstbau und
  • zwischen 15 Euro und 266 Euro je Hektar im Gemüsebau.

Richtlinie zur Förderung von umweltschonenden Produktionsverfahren und biodiversitätsfördernden Maßnahmen im Obst- und Gemüsebau (Obst- und Gemüsebaurichtlinie)