Ausnahmegenehmigung für das Parken als Betrieb beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Buschenhagen

Anwohnerparkausweis (Betriebe)

Ihre zuständige Stelle

Amt Niepars

Gartenstr. 69b
18442 Niepars

Zentraler Kontakt

Telefon: 038321 661-0
Fax: 038321 661-61

Öffnungszeiten

Montag:       09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:     09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:     geschlossen
Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:         09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 35
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.