Ausnahmegenehmigung für das Parken als Betrieb beantragen
Anwohnerparkausweis (Betriebe)
Ihre zuständige Stelle
Amt Gadebusch
Wohngeld und Soziales
Am Markt 1
19205
Gadebusch, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Landkreis Nordwestmecklenburg - Straßenverkehrsbehörde
23936 Grevesmühlen, StadtEntfernung zu Stresdorf: ca. 19 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.