Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen
Ausgewähltes Gebiet: Dargen
Anwohnerparkausweis (Betriebe)
Ihre zuständige Stelle
Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.