Zuwendungen für Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt beantragen (2017 – 2020)
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Altwismarstraße 7-17
23966
Wismar, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
23958 Wismar, Hansestadt
Postanschrift
Postfach1565
23958
Wismar, Hansestadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Parkplätze
Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei
Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Wismar Bahnhof
Regionalbahn:
Wismar Bahnhof
Lindengarten in Wismar
Bus:
Lindengarten in Wismar
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus:
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Dezernat LAGuS 205 - Zuwendungen Soziales und Gesundheit II
19061 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Allwardtshof: ca. 27 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Antrag Erstempfänger
- Antrag Letztempfänger
- Handreichung zur Erlaubniserteilung
- Formular Mittelanforderung Erstempfänger
- Formular Mittelanforderung für Baumaßnahmen Letztempfänger
- Formular Verwendungsnachweis Erstempfänger 07_2018.pdf
- Formular Zwischennachweis Letztempfänger
- Formular Verwendungsnachweis Letztempfänger
- Formular Verwendungsnachweis Letztempfänger nur Ausstattung
Erforderliche Unterlagen
Erstempfänger:
- Prioritätenliste
- Beschluss des Jugendhilfeausschusses
- Kopien der Anträge der Letztempfänger
Letztempfänger:
- Tagespflegeerlaubnis/Betriebserlaubnis
- Auszug aus der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung
- Unterlagen gemäß Nr. 5 ZBau
- zusätzlich bei kommunalen Trägern: Erklärung zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit der finanziellen Leistungsfähigkeit und ein Auszug aus RUBIKON
Voraussetzungen
Die Zuwendungen werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Bedarf des Betreuungsangebotes für Kinder bis zum Schuleintritt gemäß der örtlichen Jugendhilfeplanung nach § 80 in Verbindung mit § 71 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- Antragstellung:
- beim LAGuS durch den Erstempfänger: Landkreise und kreisfreie Städte
- beim Erstempfänger: die Träger von Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Gemeinden, in deren Räumen die Kinder bis zum Schuleintritt gefördert werden
- die geförderte Kindertageseinrichtung sowie die Kindertagespflegeperson muss den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
- ein angemessener Eigenbeitrag von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben muss vom Letztempfänger erbracht werden.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
1. Zuständig für Erstempfänger:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Anke Ruhkieck
Telefon: 0385 3991-534
Telefax: 0385 3991-99510
E-Mail: anke.ruhkieck@lagus.mv-regierung.de
2. Zuständig für Letztempfänger
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten / Jugendamt
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Gefördert werden Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen.
Zusätzliche Betreuungsplätze sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.