Zuwendungen für Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt beantragen (2017 – 2020)
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 22.30 - KITA
Lindenallee 61
18437
Stralsund, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528
Bergen auf Rügen, Stadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Dezernat LAGuS 205 - Zuwendungen Soziales und Gesundheit II
19061 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Am Lüssower Berg: ca. 134 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Antrag Erstempfänger
- Antrag Letztempfänger
- Handreichung zur Erlaubniserteilung
- Formular Mittelanforderung Erstempfänger
- Formular Mittelanforderung für Baumaßnahmen Letztempfänger
- Formular Verwendungsnachweis Erstempfänger 07_2018.pdf
- Formular Zwischennachweis Letztempfänger
- Formular Verwendungsnachweis Letztempfänger
- Formular Verwendungsnachweis Letztempfänger nur Ausstattung
Erforderliche Unterlagen
Erstempfänger:
- Prioritätenliste
- Beschluss des Jugendhilfeausschusses
- Kopien der Anträge der Letztempfänger
Letztempfänger:
- Tagespflegeerlaubnis/Betriebserlaubnis
- Auszug aus der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung
- Unterlagen gemäß Nr. 5 ZBau
- zusätzlich bei kommunalen Trägern: Erklärung zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit der finanziellen Leistungsfähigkeit und ein Auszug aus RUBIKON
Voraussetzungen
Die Zuwendungen werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Bedarf des Betreuungsangebotes für Kinder bis zum Schuleintritt gemäß der örtlichen Jugendhilfeplanung nach § 80 in Verbindung mit § 71 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- Antragstellung:
- beim LAGuS durch den Erstempfänger: Landkreise und kreisfreie Städte
- beim Erstempfänger: die Träger von Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Gemeinden, in deren Räumen die Kinder bis zum Schuleintritt gefördert werden
- die geförderte Kindertageseinrichtung sowie die Kindertagespflegeperson muss den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
- ein angemessener Eigenbeitrag von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben muss vom Letztempfänger erbracht werden.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
1. Zuständig für Erstempfänger:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Anke Ruhkieck
Telefon: 0385 3991-534
Telefax: 0385 3991-99510
E-Mail: anke.ruhkieck@lagus.mv-regierung.de
2. Zuständig für Letztempfänger
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten / Jugendamt
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Gefördert werden Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen.
Zusätzliche Betreuungsplätze sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.