Zuwendungen für Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt beantragen (2017 – 2020)
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Dezernat LAGuS 205 - Zuwendungen Soziales und Gesundheit II
Friedrich-Engels-Straße 47
19061
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Antrag Erstempfänger
- Antrag Letztempfänger
- Handreichung zur Erlaubniserteilung
- Formular Mittelanforderung Erstempfänger
- Formular Mittelanforderung für Baumaßnahmen Letztempfänger
- Formular Verwendungsnachweis Erstempfänger 07_2018.pdf
- Formular Zwischennachweis Letztempfänger
- Formular Verwendungsnachweis Letztempfänger
- Formular Verwendungsnachweis Letztempfänger nur Ausstattung
Erforderliche Unterlagen
Erstempfänger:
- Prioritätenliste
- Beschluss des Jugendhilfeausschusses
- Kopien der Anträge der Letztempfänger
Letztempfänger:
- Tagespflegeerlaubnis/Betriebserlaubnis
- Auszug aus der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung
- Unterlagen gemäß Nr. 5 ZBau
- zusätzlich bei kommunalen Trägern: Erklärung zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit der finanziellen Leistungsfähigkeit und ein Auszug aus RUBIKON
Voraussetzungen
Die Zuwendungen werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Bedarf des Betreuungsangebotes für Kinder bis zum Schuleintritt gemäß der örtlichen Jugendhilfeplanung nach § 80 in Verbindung mit § 71 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- Antragstellung:
- beim LAGuS durch den Erstempfänger: Landkreise und kreisfreie Städte
- beim Erstempfänger: die Träger von Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Gemeinden, in deren Räumen die Kinder bis zum Schuleintritt gefördert werden
- die geförderte Kindertageseinrichtung sowie die Kindertagespflegeperson muss den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
- ein angemessener Eigenbeitrag von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben muss vom Letztempfänger erbracht werden.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
1. Zuständig für Erstempfänger:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Anke Ruhkieck
Telefon: 0385 3991-534
Telefax: 0385 3991-99510
E-Mail: anke.ruhkieck@lagus.mv-regierung.de
2. Zuständig für Letztempfänger
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten / Jugendamt
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Gefördert werden Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen.
Zusätzliche Betreuungsplätze sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.