Zuwendungen für Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt beantragen (2017 – 2020)

Ausgewähltes Gebiet: Alt Zachun

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt als Projektförderung Zuwendungen zur Schaffung von Neu- und Erweiterungsbauten und in Einzelfällen auch zur Sicherung von Kindertageseinrichtungen.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Dezernat LAGuS 205 - Zuwendungen Soziales und Gesundheit II

Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Erstempfänger:

  • Prioritätenliste
  • Beschluss des Jugendhilfeausschusses
  • Kopien der Anträge der Letztempfänger

Letztempfänger:

  • Tagespflegeerlaubnis/Betriebserlaubnis
  • Auszug aus der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung
  • Unterlagen gemäß Nr. 5 ZBau
  • zusätzlich bei kommunalen Trägern: Erklärung zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit der finanziellen Leistungsfähigkeit und ein Auszug aus RUBIKON

Die Zuwendungen werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Bedarf des Betreuungsangebotes für Kinder bis zum Schuleintritt gemäß der örtlichen Jugendhilfeplanung nach § 80 in Verbindung mit § 71 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
  • Antragstellung:
    • beim LAGuS durch den Erstempfänger: Landkreise und kreisfreie Städte
    • beim Erstempfänger: die Träger von Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Gemeinden, in deren Räumen die Kinder bis zum Schuleintritt gefördert werden
  • die geförderte Kindertageseinrichtung sowie die Kindertagespflegeperson muss den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
  • ein angemessener Eigenbeitrag von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben muss vom Letztempfänger erbracht werden.

keine

1. Zuständig für Erstempfänger:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Anke Ruhkieck
Telefon: 0385 3991-534
Telefax: 0385 3991-99510
E-Mail: anke.ruhkieck@lagus.mv-regierung.de

2. Zuständig für Letztempfänger

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten / Jugendamt

Gefördert werden Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen.

Zusätzliche Betreuungsplätze sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.