Juniormitgliedschaft der Architektenkammer M-V beantragen
Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Ihre zuständige Stelle
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstr. 32
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
- Nachweis einer mindestens vierjährigen Gesamtregelstudienzeit in der betreffenden Fachrichtung (Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung)
- Nachweis des Wohnsitzes/der Niederlassung/der Anstellung (Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Nachweis der derzeitigen praktischen Tätigkeit
Voraussetzungen
Sie können als Juniormitglied aufgenommen werden, wenn Sie
- Absolvent der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung sind,
- eine zweijährige praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung ausüben und
- Ihre Wohnung oder Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Kosten
Eintragungsgebühr in Höhe von EUR 50,00
Verfahrensablauf
- Antrag auf Eintragung als Juniormitglied bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (ggfs. Erläuterungen bzw. Nachreichung von Unterlagen)
- Bescheid des Eintragungsausschusses
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Auf Antrag können Sie als nicht stimm- und nicht wahlberechtigte Juniormitglieder bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.