Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer M-V Änderung anzeigen
Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Jede Änderung der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Ihre zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
- Eintragungsgebühr in Höhe von EUR 250,00
- Gebühr für die jährliche Listenführung in Höhe von EUR 150,00
Verfahrensablauf
- Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Liste der Gesellschafter oder Eintragung in das Handelsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Jede Änderung des Partnerschaftsvertrages, der Zusammensetzung der Partner (Liste der Partner) oder der Eintragung in das Partnerschaftsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Nur in das Verzeichnis der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragene Gesellschaften dürfen im Namen oder in der Firma die geschützte Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin" führen.
- Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Liste der Gesellschafter oder Eintragung in das Handelsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Jede Änderung des Partnerschaftsvertrages, der Zusammensetzung der Partner (Liste der Partner) oder der Eintragung in das Partnerschaftsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.