Hundesteuer Anmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Binz

Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Amt für Finanzen

Jasmunder Str. 11
18609 Binz, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038393 374-0
Fax: 038393 2389

Mitarbeiter

Frau Doreen Remmel
Telefon: 038393 37440
Fax: 038393 37487
Position: Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Steuern, Buchhaltung</p>
Frau Petra Relius
Telefon: 038393 374-18
Fax: 038393 2389
Position: Kassenleiter/-in; Sachbearbeiterin
Funktion: Fachgebietsleiter Kreiskasse und Vollstreckung/Kassenleiter
Frau Carola Drews
Telefon: 038393 374-41
Fax: 038393 2389
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Sachbearbeiter/in Kasse / Vollstreckung
Frau Laura Danckwardt
Telefon: 038393 374-58
Fax: 038393 2389
Position: Leiterin Abteilung Finanzen
Funktion: Fachdienstleiter Finanzen

Öffnungszeiten

  • Di   09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr
  • Do  09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.