Hundesteuer Anmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Anklam-Land

Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Amt Anklam Land
Amt für Finanzen Steueramt

Rebelower Damm 2
17392 Spantekow

Zentraler Kontakt

Telefon: 039727 23027
WWW: Homepage

Mitarbeiter

Frau Andrea Ihlenfeld
Telefon: 039727 25026
Position: Sachbearbeiterin Steuerangelegenheiten
Funktion: Sachbearbeiter/in Steuern und Abgaben

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Parkplätze

Anzahl: 8
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.