Hundesteuer Anmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Parchimer Umland

Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Amt Parchimer Umland
Amt für Bürgerservice

Walter-Hase-Straße 42
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Fax: 03871 4213-18

Mitarbeiter

Frau Burr
Telefon: 03871 421314
Fax: 03871 421318
Position: Amtsleiterin

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag geschlossen

jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Amt Parchimer Umland:

Die Kosten sind der jeweiligen Satzung zu entnehmen.

Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.