Hundesteuer Anmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust, Stadt

Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ludwigslust - Steuern und Abgaben

Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust, Stadt

Zentraler Kontakt

Fax: 03874 526-109

Mitarbeiter

Frau Sophie Rödiger
Telefon: 03874 526-144
Fax: 03874 526-109
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Mo: 9.00 - 12.00 Uhr
Di:  9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr
Fr:  9.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Hinweis nach Art. 13 DSGVO

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

  • Angaben zum Hund, sowie zum vorherigen Halter
  • bei persönlicher Vorsprache zusätzlich den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterscheidlich. Bei der Stadt Ludwigslust beträgt die Steuer im Kalenderjahr:

  • für den 1. Hund 50,00 €
  • für den 2. Hund 100,00 €
  • für den 3. und jeden weiteren Hund 150,00 €
  • für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund 310,00 €

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist eventuell von der Steuer befreit bzw. die Steuer kann hierfür ermäßigt sein. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vornehmen.

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Wenn Sie in der Stadt Ludwigslust und den Ortsteilen einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Sie mehrere Hunde halten, muss jedes Tier gesondert angemeldet werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann ein Hund von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.