Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Ludwigslust - Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288
Ludwigslust, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr
Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Parkplätze
Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Hinweis nach Art. 13 DSGVO
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
- Angaben zum Hund, sowie zum vorherigen Halter
- bei persönlicher Vorsprache zusätzlich den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Kosten
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterscheidlich. Bei der Stadt Ludwigslust beträgt die Steuer im Kalenderjahr:
- für den 1. Hund 50,00 €
- für den 2. Hund 100,00 €
- für den 3. und jeden weiteren Hund 150,00 €
- für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund 310,00 €
Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist eventuell von der Steuer befreit bzw. die Steuer kann hierfür ermäßigt sein. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vornehmen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Wenn Sie in der Stadt Ludwigslust und den Ortsteilen einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Sie mehrere Hunde halten, muss jedes Tier gesondert angemeldet werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann ein Hund von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.
Rechtsgrundlagen
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust in der jeweils gültigen Fassung