Hundesteuer Abmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Binz

Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Amt für Finanzen

Jasmunder Str. 11
18609 Binz, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038393 374-0
Fax: 038393 2389

Mitarbeiter

Frau Doreen Remmel
Telefon: 038393 37440
Fax: 038393 37487
Position: Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Steuern, Buchhaltung</p>
Frau Petra Relius
Telefon: 038393 374-18
Fax: 038393 2389
Position: Kassenleiter/-in; Sachbearbeiterin
Funktion: Fachgebietsleiter Kreiskasse und Vollstreckung/Kassenleiter
Frau Carola Drews
Telefon: 038393 374-41
Fax: 038393 2389
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Sachbearbeiter/in Kasse / Vollstreckung
Frau Laura Danckwardt
Telefon: 038393 374-58
Fax: 038393 2389
Position: Leiterin Abteilung Finanzen
Funktion: Fachdienstleiter Finanzen

Öffnungszeiten

  • Di   09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr
  • Do  09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.