Hundesteuer Abmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Anklam-Land

Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Amt Anklam Land
Amt für Finanzen Steueramt

Rebelower Damm 2
17392 Spantekow

Zentraler Kontakt

Telefon: 039727 23027
WWW: Homepage

Mitarbeiter

Frau Andrea Ihlenfeld
Telefon: 039727 25026
Position: Sachbearbeiterin Steuerangelegenheiten
Funktion: Sachbearbeiter/in Steuern und Abgaben

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Parkplätze

Anzahl: 8
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.