Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Wählen Sie eine der zuständigen Stellen aus der Karte aus.
Als Alternative zur Auswahl der zuständigen Stellen aus der Karte kann eine zuständige Stelle aus der Liste unterhalb der Karte ausgewählt werden.
Zur Auswahl aus der Liste
Ihre zuständigen Stellen
Die hier aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.
-
Amt Neustadt-Glewe
19306 Neustadt-Glewe, Stadt
-
Fachdienst II - Finanzen
19306 Neustadt-Glewe, Stadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Amt Neustadt-Glewe:
- Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
- Hundesteuermarke
Kosten
keine
Spezielle Hinweise für Amt Neustadt-Glewe:
Bei der Abmeldung der Hundesteuer entstehen keine Kosten..
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.