Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Ihre zuständige Stelle
Amt Ludwigslust-Land
Steuern & Abgaben
Wöbbeliner Straße 5
19288
Ludwigslust, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr
Fr. geschlossen
Hinweis:
Montag - Freitag: nach Terminvereinbarung
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz, die Datenschutzerklärung sowie ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können. Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten. Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln: ■ zuständige Abteilung Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung. Für die im Zuge einer Antragstellung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/). Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (https://www.datenschutz-mv.de/kontakt).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Amtsangehörige Gemeinde Alt Krenzlin:
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
· eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
· bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für Amtsangehörige Gemeinde Alt Krenzlin:
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
· Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
· Sie Ihren Hund abgegeben haben,
· Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
· Ihr Hund entlaufen ist.
Kosten
keine
Spezielle Hinweise für Amtsangehörige Gemeinde Alt Krenzlin:
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Amtsangehörige Gemeinde Alt Krenzlin:
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.
Änderungen im Hundebestand müssen innerhalb von 14 Kalendertagen dem Amt Niepars schriftliche angezeigt werden.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. Wird die Beendigung der Hundehaltung verspätet angezeigt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige erfolgt.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.
Mit Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an das Amt Niepars zurückzugeben.
Eingangsdokumente:
- Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
- Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
- Sonstige Angaben
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Rechtsgrundlagen
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- § 3 Absatz 5 Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Spezielle Hinweise für Amtsangehörige Gemeinde Alt Krenzlin:
Satzungsrecht für: Gemeinde Alt Krenzlin