Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Ludwigslust - Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288
Ludwigslust, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr
Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Parkplätze
Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Hinweis nach Art. 13 DSGVO
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben, sofern eine solche von der Gemeinde ausgegeben wurde. Diese können Sie uns zusenden oder persönlich abgeben.
Erfolgt die Abmeldung persönlich, ist zusätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung vorzulegen.
Kosten
keine
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Die Abmeldung Ihres Hundes kann persönlich durch Vorsprache, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vorgenommen werden.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Die Abmeldung ist bei der bisherigen Gemeinde vorzunehmen.
Rechtsgrundlagen
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- § 3 Absatz 5 Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust in der jeweils gültigen Fassung