Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Ihre zuständige Stelle
Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Parkplätze
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn:
2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn:
Intercity
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus:
5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn:
1, 4
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Hinweis nach Art. 13 DSGVO
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Die Steuer wird auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt für Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine entsprechende Prüfung vor Leistungsrichtern oder Leistungsrichterinnen eines von der Landeshauptstadt Schwerin anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist; die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Die Steuer wird auf Antrag auf ein Viertel ermäßigt für Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden; die Ermäßigung gilt für 36 Kalendermonate. Für gefährliche Hunde wird diese Ermäßigung nur gewährt, solange der aus dem Tierheim übernommene Hund der einzige gefährliche Hund des Halters oder der Halterin und diesem oder dieser eine Erlaubnis im Sinne von § 4 der Hundehalterverordnung erteilt worden ist.
Kosten
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Es fallen keine Gebühren an
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Schwerin ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung wird auf Antrag gewährt für:
- Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden
Rechtsgrundlagen
örtliche Satzungen