Hundesteuer Ermäßigung

Ausgewähltes Gebiet: Ahrensboek

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

Ihre zuständige Stelle

Amt Crivitz - 20.00 Allgemeine Finanzwirtschaft

Amtsstraße 5
19089 Crivitz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03863 5454-0
Telefon: 03863 5454-345
Fax: 03863 5454-103

Mitarbeiter

Frau Lisa Marie Söllner (Steuern)
Telefon: 03863 5454-204
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ines Schlottmann (Steuern)
Telefon: 03863 5454-203
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Katrin Willig (Steuern)
Telefon: 03863 5454-202
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Andrea Banner
Telefon: 03863 5454-209
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachgebietsleiterin
Herr Claus-Günther Clausen (Steuern)
Telefon: 03863 5454-201
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.

Parkplätze

Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz, die Datenschutzerklärung sowie ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können. Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten. Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln: ■ zuständige Abteilung Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung. Für die im Zuge einer Antragstellung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/). Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (https://www.datenschutz-mv.de/kontakt).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Spezielle Hinweise für Amtsangehörige Gemeinde Cambs:

Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
  • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

Spezielle Hinweise für Amtsangehörige Gemeinde Cambs:

Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

  • Wachhunde von Gebäuden
    Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.
  • Dienstwachhunde
    Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen.
  • Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
    Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.
  • Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
    Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde entsprechend dem Zweck verwendet werden und die Hunde eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben.
  • Wachhund von Binnenschiffen
    Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
  • Jagdgebrauchshund
    Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.

Spezielle Hinweise für Amtsangehörige Gemeinde Cambs:

Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

Spezielle Hinweise für Amtsangehörige Gemeinde Cambs:

Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen.

Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt. 

Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

  • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
  • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.