Hundesteuer Ermäßigung

Ausgewähltes Gebiet: Parchimer Umland

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

Ihre zuständige Stelle

Amt Parchimer Umland
Abgaben/Friedhof

Walter-Hase-Straße 42
19370 Parchim, Stadt

Mitarbeiter

Frau Kauffeldt
Telefon: 03871 4213-17
Fax: 03871 4213-18
Frau Bölk
Telefon: 03871 4213-42
Fax: 03871 4213-18

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag geschlossen

jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.