Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Ihre zuständige Stelle
Stadt Ludwigslust - Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288
Ludwigslust, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr
Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Parkplätze
Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Hinweis nach Art. 13 DSGVO
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Es sind notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung (z.B. Brauchbarkeitspass bei Jagdhunden, Prüfungszeugnis bei Schutzhunden) vorzulegen.
Kosten
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Sie können die Steuerermäßigung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 Meter entfernt liegen.
- Jagdhunde mit Brauchbarkeitspass, die nicht von Berufsjägern gehalten werden
- Hunde an Bord von Binnenschiffen
- Dienstwachhunde
- Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
- Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
- Schutzhunde
- Zuchthunde
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust entnehmen.
Rechtsgrundlagen
örtliche Satzungen
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust in der jeweils gültigen Fassung